PAULITSCH LAW NEWSNehmen Sie strafrechtliche Ermittlungen nicht auf die leichte Schulter

2019-08-21

In unserer Beratungspraxis machen wir immer wieder die Erfahrung, dass sich Personen mit strafrechtlichen Vorwürfen und einem Strafverfahren konfrontiert sehen, sich jedoch nicht über ihre Rechte im Klaren sind und ohne Verteidiger vor der Polizei aussagen.

Vorweg: Ein Strafverfahren verläuft in drei Stadien. Es beginnt mit dem von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren. In diesem nicht öffentlichen Verfahren soll der Sachverhalt durch die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei derart ermittelt werden, dass die Staatsanwaltschaft entscheiden kann, ob das Verfahren einzustellen oder Anklage zu erheben ist. Wird Anklage erhoben, beginnt das zweite Stadium: das Hauptverfahren. In diesem Stadium wird vor einem Einzelrichter oder einem Senat unter Beteiligung von Laienrichtern (Schöffen oder Geschworenen) eine Gerichtsverhandlung durchgeführt. In diesem Verfahrensstadium wird über Schuld und Strafe entschieden. Es endet mit Freispruch oder Verurteilung. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte (sowie auch Opfer, die sich als Privatbeteiligte angeschlossen haben) Rechtsmittel erheben. Das Rechtsmittelverfahren ist das letzte Stadium des Strafverfahrens. Nach der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts wird das Hauptverfahren entweder neu durchgeführt oder die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts wird (uU in abgeänderter Form) rechtskräftig.

Gerade die Anfangsphase des Ermittlungsverfahrens ist oftmals ausschlaggebend für den weiteren Verfahrensverlauf. Hier wird der Grundstein für das weitere Verfahren gelegt. Richtiges und informiertes Vorgehen kann zu einer Einstellung des Verfahrens führen, sodass gar keine Anklage bzw kein Strafantrag erhoben wird. Auch kann unter Umständen eine Verurteilung durch die Ermöglichung einer diversionellen Erledigung des Verfahrens vermieden werden.

Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren zahlreiche Rechte: Allen voran das Recht auf Verteidigung durch einen Rechtsanwalt und das Recht sich nicht selbst belasten zu müssen. Es ist immer sinnvoll sich Rat einzuholen. Der Rechtsanwalt stellt vor einer Vernehmung sicher, dass man die Vorwürfe und den Akteninhalt gut kennt und rechtlich richtig einordnen kann. Anschließend kann entschieden werden, ob man kann zum Vorwurf schweigt oder sich äußert. Zudem hat der Rechtsanwalt zahlreiche Möglichkeiten auf die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei gestaltend einzuwirken. Gegen Entscheidungen können Rechtsmittel ergriffen werden, es können Beweisanträge gestellt sowie entlastendes Beweismaterial vorgelegt werden. Lassen Sie sich von uns über Ihre Rechte informieren

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