PAULITSCH LAW NEWSBeweisquelle Handy und Laptop bei Hausdurchsuchungen

2021-02-28

Von Hausdurchsuchungen sind immer mehr Unternehmen und Personen betroffen. In der Regel werden sie ohne Vorwarnung durchgeführt. Strafbehörden nützen das Überraschungsmoment, um an Beweismittel zu kommen, zu dem sie sonst nicht gelangen würden. Ermittlungserfolge in Kriminalfällen hängen tatsächlich oft davon ab, was auf Handys, Laptops in Safes und in Ordnern gefunden wird. In der stressvollen Ausnahmesituation sind die Betroffenen regemäßig überfordert. Das führt zu Fehlern und Risiken.

Eine Hausdurchsuchung greift in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte ein und muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Die Praxis ist aber diffiziler. Divergierende Rechtsansichten und das Auseinanderklaffen von einzelnen Interessen führen während und nach der Durchsuchung zu komplexen juristischen Auseinandersetzungen und unbefriedigenden Situationen. Der Betroffene kann den Vollzug im Regelfall weder verhindern noch stoppen. Deshalb ist es besonders wichtig, vorab über seine Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. Auf diese Weise kann schon während der Amtshandlung ein gesetzeskonformer Vollzug sichergestellt werden.  Nach langwierigen Rechtsmittelverfahren können sich Durchsuchungen als rechtswidrig darstellen. Wer sich als Betroffener anschließend eine Entschädigung erwartet, wird in der Regel enttäuscht werden. Amtshaftungen sind äußerst schwierig durchsetzbar und mit einem hohen Prozessrisiko verbunden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich schon im Vorfeld präventiv über das Thema Hausdurchsuchungen zu informieren. Man kann sich auf die den worst case tatsächlich gut vorbereiten,  Verhaltensregeln für Mitarbeiter aufstellen und somit Fehler vermeiden.

Schreiben Sie uns Ihre Fragen oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Wir halten zum Thema auch regelmäßig Schulungen und unser „Praxishandbuch Hausdurchsuchung“ (erhältlich im Linde Verlag) mit Leitfaden ist ein beliebtes Nachschlagewerk.

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