KryptoPAULITSCH LAW NEWSAnlegerbetrug und Crypto Crime-Fall in Österreich erfolgreich aufgeklärt

2022-02-04

Zu Beginn des Jahres 2022 wurde in Österreich ein europaweiter Anlegerbetrug mit Bitcoins mit einem Schaden von EUR 2,7 Mio bekannt. Die Hälfte der rund 80 Opfer sind Österreicher. Es wurde gegen zwei Österreicher Anklage eingebracht. Der Gerichtsprozess startet Ende Februar 2022 beim Landesgericht für Strafsachen Wien.

Es besteht den Berichten zu Folge der Verdacht, dass zwei Österreicher im Alter von 25 und 37 Jahren, die Opfer zu Investitionen in den „Da Vinci Investment Club“ mit Sitz in der Schweiz verleitet haben sollen. Den Investoren soll versprochen worden sein, dass ihr Geld in Bitcoin investiert wird und sie Renditen von 2,5% pro Woche bekämen. Auch die Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals nach drei Monaten sei zugesagt worden. Tatsächlich haben die Täter mit dem Geld der Opfer ihren aufwendigen Lebensstil finanziert und es beim Glücksspiel verzockt.

Bereits im Jahr 2018 soll es die ersten Hinweise zu dem Betrugsskandal gegeben haben. Die Opfer wollten zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht anzeigen. Dies sei wohl dem Umstand geschuldet gewesen, dass den Investoren zu dieser Zeit noch kleinere Beträge ausgezahlt wurden, um sie von einer Anzeige abzuhalten. Dadurch wurde auch die Aufrechterhaltung des Betrugssystems bezweckt und weitere Beträge mit mehr Volumen eingenommen. Bemerkenswert ist auch, dass die Investoren aktiv durch die Tatverdächtigen von Anzeigen abgehalten worden sein sollen.

Als es 2021 endgültig zur Einstellung von Aus- bzw Rückzahlungen gekommen sein soll, wurde schließlich durch Geschädigte Anzeige erstattet. Im Sommer 2021 sollen die beiden Tatverdächtigen in Untersuchungshaft genommen worden sein. Es wird von 30 Kontoöffnungen und der Sicherstellung von Zugangsdaten zu Bitcoin-Wallets berichtet.

Spätestens mit diesem Ermittlungserfolg der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts Wien ist deutlich, dass Kryptobetrug und die sog. „Verbringung“ von Geldern in den virtuellen Währungsmarkt strafrechtlich verfolgt wird. Schon anhand der Medienberichterstattungen des Jahres 2021 zeigt sich, dass „Krypto“-Straftaten zunehmen. Oft wird dabei die Unerfahrenheit ausgenützt, aber auch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen bzw von behördlicher Aufsicht. Bitcoin-Wallets können behördlich sichergestellt werden, wenn zeitnah Anzeige erstattet wird. In Deutschland erfolgte 2021 eine öffentliche Versteigerung von Bitcoins, die beschlagnahmt wurden und überwiegend aus dem Drogenhandel im „Darknet“ (anonymes Netzwerk, das vorwiegend für kriminelle Handlungen verwendet wird) herrührten. Auch bei virtuellen Währungen ist eine Abschöpfung kriminell erlangter Vermögenswerte zur Befriedigung von Opfern umsetzbar.

Auch die Anzahl von Geldwäscheverdachtsfällen im Kryptobereich ist rasant gestiegen. In Deutschland gab es noch im Jahr 2018 rund 570 derartige Verdachtsmeldungen, diese Zahl stieg im Jahr 2020 auf 2.050 Fälle an.

Was ist Krypto?

Die Kryptografie („Krypto“) ist die Wissenschaft zur Verschlüsselung von Informationen. Diese ermöglicht ua die verschlüsselte Speicherung von Daten zu Nutzern und Transaktionen in einem bestimmten Netzwerk, der sogenannten „Blockchain“. Bei einer Blockchain handelt es sich um eine elektronische, öffentlich einsehbare dezentrale Datenbank. Dezentral, da die Datenbank ein auf ihre Nutzer verteiltes Register darstellt. Die Datenbank befindet sich nicht wie üblich auf einem zentralen Server, sondern ist in Form unzähliger Kopien auf die Endgeräte ihrer Nutzer aufgeteilt. Dadurch gibt es keine zentrale Überwachungsstelle. Transaktionen im Netzwerk werden vielmehr von (ausgewählten) Nutzern der Blockchain selbst dokumentiert.

Ab einer gewissen Datenmenge bzw Länge der Liste durchgeführter Transaktionen wird zu dem Datensatz innerhalb der Blockchain ein sogenannter „Block“ generiert und durch einen sogenannten „Hash“ verschlüsselt. Dies dient in Folge als Ausgangspunkt für die Generierung weiterer Blocks, welche – vergleichbar einer Kette, im englischen „Chain“ – linear miteinander verknüpft werden. Aufgrund der Verschlüsselung und Verkettung von Datensätzen ist eine spätere Veränderung der gespeicherten durchgeführten Transaktionen innerhalb von Blocks erschwert. Die Veränderung nur einer einzelnen Ziffer wirkt sich unmittelbar auf den Hash des Blockes und jedes Folgeblockes aus und ist daher rückverfolgbar. Somit kann jede Transaktion in einer Blockchain rückverfolgt werden, insbesondere auch von staatlichen Ermittlungsbehörden.

Blockchains dienen mittlerweile insbesondere dem Handel mit virtuellen Währungen als Zahlungs- bzw Tauschmittel, sogenannten „Payment Token“. Dabei verfügen Blockchain-Nutzer über sogenannte „Wallets“, in denen die virtuellen Währungen quasi als Kontostand verwaltet werden. Im Gegensatz zu staatlichen Währungen, sogenanntem „Fiat-Geld“, gibt es keine physischen Münzen oder Banknoten. Für Transaktionen über Wallets und für den Zugriff auf die Bestände der Nutzer werden „Public Keys“ und „Private Keys“ benötigt. Bei dem Public Key handelt es sich um den Speicherort (vergleichbar mit der IBAN), bei dem Private Key um das geheime, persönliche dazugehörige Passwort (vergleichbar mit dem PIN). Über den Public Key können Kontostände und Transaktionen der Nutzer sowie Transaktionsempfänger ausfindig gemacht werden. Der Zugriff auf die virtuelle Währung ist mittels des Private Key möglich.

Bei Krypto-Wallets ist zudem zu differenzieren, ob es sich um ein Cold-Wallet oder Hot-Wallet handelt. Bei einer Cold-Wallet werden die Zugangsschlüssel (Keys) „offline“ gespeichert, wie beispielsweise auf einem Hardware-Gerät (USB-Stick). Bei Hot-Wallets verbleiben die Zugangsschlüssel im Gegensatz dazu „online“ direkt auf einer genutzten Handelsplattform. Im Falle von Hot-Wallets können daher Handelsplattformen von Ermittlungsbehörden um Mithilfe bei der Identifikation der dahinterstehenden Person und der Sicherstellung der darauf verwalteten virtuellen Währungen ersucht werden. Die Sicherstellung und Beschlagnahme von virtuellen Währungen, die sich auf Cold-Wallets befinden, kann insbesondere im Zuge von Hausdurchsuchungen erfolgen.

Auf diesen ersten Einblick in die „Kryptowelt“ folgt die Auseinandersetzung mit weiteren speziellen Themen im Bereich Kryptostrafrecht – Crypto Crime in unseren nächsten Blogbeiträgen.

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