PAULITSCH LAW NEWSCrypto Fraud – Erscheinungsformen von Kryptobetrug
Im Blogbeitrag “Anlegerbetrug und Crypto Crime” vom 4.2.2022 haben wir über Betrug mit der Kryptowährung Bitcoin berichtet. Bei Investitionen in virtuelle Währungen kommt es auf unterschiedlichste Art und Weise zu Betrugsfällen. Den typischen “Crypto Fraud” gibt es nicht. In der virtuellen Kryptowelt wird zwischen verschiedenen Erscheinungsformen neuer und bereits bekannter Betrugsmaschen unterschieden.
Betrug gemäß § 146 StGB setzt allgemein voraus, dass eine Person über Tatsachen getäuscht wird, die sie in Folge zu einer Vermögensdisposition verleiten, wodurch ihr Vermögen oder das einer anderen Person geschädigt wird. Bei “Crypto Fraud” machen sich die Täter die aktuell noch vorherrschende Unwissenheit von Personen in dem neuen, noch wenig regulierten Krypto-Bereich zu Nutze (Grundkenntnisse zum Thema “Krypto” finden Sie im Blogbeitrag “Anlegerbetrug und Crypto Crime“).
Typischerweise werden Betrugsopfer durch die mögliche Erzielung unrealistisch hoher Rendite, mit geringem Risiko und kurzer Kapitalbindung zu Investitionen in Kryptowährungen verleitet. Die Täter schrecken nicht davor zurück, den Anlegern enorme Summen und zumeist ihr gesamtes Erspartes herauszulocken. Hinzu kommt, dass sich die Täter häufig grenzüberschreitender Gesellschafts- und Vertriebsformen (Internet oder telefonischer Kontaktaufnahmen) bedienen und damit eine sehr große Reichweite erlangen. Die “Unternehmenssitze” sind meist im Ausland angesiedelt, wodurch die Rückerlangung betrügerisch herausgelockter Gelder erschwert werden soll.
Eine Erscheinungsform des Kryptobetrugs, die für die Täter mit geringerem Aufwand verbunden ist, umfasst beispielsweise die Gründung meist ausländischer Unternehmen zur Vereinnahmung von Geldern, die sodann angeblich der gebündelten Investition in virtuelle Währungen dienen sollen. Dabei wird den Anlegern vorgetäuscht, dass das Risiko durch die gemeinsame Veranlagung breit gestreut wäre, Verluste schnell ausgeglichen würden und daher Renditen in überdurchschnittlicher Höhe sowie die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals in kürzester Zeit möglich wären. Zu Beginn meist noch erfolgende Renditezahlungen erwecken bei den Anlegern den Anschein eines funktionierenden Systems, das zu weiteren Investitionen anregt. Wie die Praxis zeigt, werden diese Renditezahlungen in der Regel nur durch Gelder anderer betrogener Anleger finanziert. Es handelt sich somit um ein klassisches Schneeballsystem, bei dem insbesondere fehlende Kenntnisse von Privatpersonen mit dem Handel von Kryptowährungen ausgenützt werden.
Eine spezifischere und aufwendigere Vorgehensweise im Zusammenhang mit Kryptobetrug stellt das Aufsetzen einer eigenen Webseite mit einer Fake-Krypto-Handelsplattform dar. Dabei werden potentielle Opfer durch gezielte Onlinewerbung auf eine Webseite gelockt, auf der falsche Daten dargestellt werden, die den Anschein einer seriösen Kryptobörse erwecken sollen. Tatsächlich handelt es sich bei der ganzen Webseite um einen “Fake” und investierte Gelder werden direkt von den Betrügern vereinnahmt.
Gleichgelagert sind Fälle in denen Dienstleistungen zur Unterstützung bei Veranlagungen auf offiziellen Krypto-Handelsplattformen angeboten werden. Anleger werden bei der Eröffnung von Kundenkonten auf Krypto-Handelsplattformen per Telefon oder mittels Remote-Zugriff auf deren Computer betreut, wodurch die Täter an alle Zugangsdaten der Kunden gelangen und dadurch das Geld in undurchsichtige “Kanäle” verschwinden lassen können. Um die tatsächlichen Vorgänge auf der offiziellen Krypto-Handelsplattform zu verheimlichen, werden für die Anleger Fake-Kundenkonto auf der Webseite des Dienstleiters angelegt. Dort können sie, wie auch die Anleger auf den Webseiten der Fake-Krypto-Handelsplattformen, ihre angeblichen Gewinne einsehen, die sie zur Überweisung weiterer und höherer Beträge animieren. Ein eigener Zugang zu den offiziellen Krypto-Handelsplattformen besteht nicht. Sobald Anleger Auszahlungen durchführen möchten, werden Verzögerungstaktiken angewandt; es sind zB angeblich Steuern oder Gebühren nachzuzahlen oder man wird zu weiteren Investitionen überredet. Sobald man Verdacht schöpft und Fragen stellt, bricht der Kontakt mit dem betrügerischen Anbieter schließlich ab.
Andere Fälle betreffen einen wortwörtlichen “Kryptobetrug”, dh die Täuschung über das generelle Vorhandensein einer Blockchain oder virtuellen Währung. Die virtuelle Währung in die investiert wird existiert demnach nicht in der dargestellten Form. Dieser Verdacht besteht beispielsweise derzeit in Bezug auf die virtuelle Währung “OneCoin”, zu der in Deutschland gegenwärtig ein Strafverfahren anhängig ist.
Wie wird Kryptobetrug strafrechtlich ermittelt? Bei Verdacht eines “Crypto Frauds” ist es geboten, die zuständigen Ermittlungsbehörden (Polizeiinspektion, Landeskriminalamt oder Staatsanwaltschaft) möglichst rasch mittels Anzeige in Kenntnis zu setzen. Dadurch können vermögens- und beweissichernde Maßnahmen die zur Befriedigung der Geschädigten und der erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung der Täter dienen zeitnah ergriffen werden. Österreichische Strafverfolgungsbehörden waren in der jüngeren Vergangenheit vermehrt mit Kryptobetrugsfällen konfrontiert und haben diesbezüglich bereits spezifische Ermittlungsansätze herausgearbeitet. Dabei liegt der Fokus einerseits auf der Nachverfolgung der investierten Gelder und andererseits auf der Identifizierung der Täter.
Zur Nachverfolgung von Geldern, welche für den Ankauf virtueller Währungen verwendet wurden, werden insbesondere sogenannten Blockchainanalysen über die Software Chainalysis durchgeführt. Mit Hilfe solcher Blockchainanalysen ist es möglich Transaktionen mit virtuellen Währungen in der verwendeten Blockchain nachzuverfolgen und involvierte Handelsplattformen oder die end-wallet (jene Wallet, in der ein Umtausch in Fiatgeld erfolgt) zu identifizieren. Die dadurch gewonnenen Ergebnisse können einerseits dazu dienen Vermögenswerte auf Hot Wallets zu sperren, verknüpfte Bankkonten einzufrieren oder weitere Anknüpfungspunkte zur Identifikation der Täter zu liefern. Für derartige Analysen ist es jedoch notwendig, dass gewisse Daten zu durchgeführten Transaktionen mit virtuellen Währungen wie zB Wallet-Adressen, involvierte Handelsplattformen, Hashes als erster Anknüpfungspunkt für Analysen den Ermittlungsbehörden bekannt sind. Diese Daten können durch die Strafverfolgungsbehörden in vielen Fällen durch Sichtung der von den geschädigten Personen verwendeten Datenträger (Laptops, Computer, Handy), Webseitenverläufe oder Korrespondenz, Verträge zwischen den geschädigten Personen und den Tätern herausgearbeitet werden. Zur Beschleunigung dieses Prozesses trägt die detaillierte und professionelle Aufarbeitung des Sachverhalts im Zuge der Verfassung einer Sachverhaltsdarstellung (Anzeige) bei.
Zur Identifikation der Täter werden insbesondere die im Zuge der Blockchainanalyse gewonnenen Daten betreffend involvierter Krypto-Handelsplattformen genützt. Seitens der Ermittlungsbehörden werden Ersuchen an Krypto-Handelsplattformen gestellt, Datensätze zu Wallets zu übermitteln. Diese Datensätze sollen Aufschluss darüber geben, wer hinter Wallets steht, da seriöse Krypto-Handelsplattformen idR KnowYourCustomer-Verfahren durchführen, bei denen sich Personen zur Erstellung von Kundenkonten nachweislich zu identifizieren haben. Von den österreichischen Strafverfolgungsbehörden werden bereits Listen mit Kontaktdaten und -formularen zu verschiedenen Krypto-Handelsplattformen geführt, wobei die Zurverfügungstellung von Datensätze teils ohne notwendige und aufwendige Einbindung der lokalen staatlichen Behörden (Rechtshilfeweg) erfolgt, was die Ermittlungen beschleunigt.
Die Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden sollte jedoch auch zur persönlichen Absicherung von Betrugsopfern erfolgen. Nicht selten verwenden Täter die von Betrugsopfern übermittelten Identitätsnachweise in Folge zur widerrechtlichen Eröffnung von Konten auf anderen Krypto-Handelsplattformen, um weitere betrügerische Transaktionen oder Fiatgeld Auszahlungen in deren Namen durchzuführen und dabei selbst anonym zu bleiben. Passwörter auf den verwendeten Endgeräten und Webseiten der Betrugsopfer sollten ebenfalls geändert und involvierte Banken und Krypto-Handelsplattformen kontaktiert werden.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu diesem Thema unter office@paulitsch.law oder +43-1361400-714.